Wie aus Achslach eine Gemeinde wurde

 

VBB-Serie "900 Jahre Achslach" (Teil XI)

Die Neuordnung von 1808 wurde nur zehn Jahre später wieder geändert

von Benedikt Ebner

 

Das Alte Schulhaus in Achslach, in dessen östlichem Trakt (rechts) bis 1961 die Gemeindeverwaltung untergebracht war. − F.: Ebner

 

 

 

 

Achslach. Auch nach der 900-Jahr-Feier setzt der Viechtacher Bayerwald-Bote seine Serie über Achslach fort und blickt in einer Reihe von Berichten weiter auf die Geschichte des Ortes. Nach dem letzten geschichtlichen Beitrag (Teil X) zur Bildung von Steuerdistrikten als Vorläufer der späteren Gemeinden, geht es heute um die Edikte von 1808 und 1818 bis hin zur Gemeindegründung von Achslach.

Das "Organische Edikt" von 1808 ordnete als "Revolution von oben" neben der Neuordnung der Stadt- und Marktgemeinden auch die Bildung von Landgemeinden an. Sie verfügten, dass jede Stadt, jeder Markt oder jedes große Dorf mit den nahe daran gelegenen Meierhöfen eine Gemeinde bilden und die Ausdehnung der Dorfgemeinden so bemessen werden soll, dass sie nicht mehr als 250 Familien oder 1000 Seelen und nicht weniger als 50 Familien oder 250 Seelen haben und unter Berücksichtigung der natürlichen Lage mit den neu gebildeten Steuerdistrikten, Schul- und Pfarrsprengeln übereinstimmen.

Außerdem regelten sie die rechtlichen Verhältnisse und die Verwaltung der Gemeinden. Auf diese Weise wurden laut "Tabell. Formation" von 1811 im Landgericht Viechtach aus zwischenzeitlich 32 Steuerdistrikten 65 Gemeinden gebildet, denen jeweils der größte Ort den Namen gab.

So entstand aus der früheren Hauptmannschaft Randsburg die Gemeinde Wolfertsried. Mit den weiteren Gemeinden Achslach, Lindenau und Kogl existierten im Achslacher Raum demnach vier Gemeinden.

Nach dem Sturz des Ministers Montgelas auf Betreiben von Kronprinz Ludwig (spätere König Ludwig I.) und aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten infolge des Gemeindeedikts von 1808 (unter anderem 65 Gemeinden im Landgericht Viechtach) erließ die neue Regierung mit dem zweiten Edikt von 1818 verbesserte Richtlinien und die Aufhebung jenes von 1808.

Demnach war eine politische Gemeinde aus mindestens zwanzig Familien zu bilden. Ferner war die gutsherrliche Gerichtsbarkeit wieder auf den Stand von 1806 einzuschränken und auf den derzeitigen Pfarrsprengel Rücksicht zu nehmen.

Besonderer Wert wurde laut Landrichter Camerloher ferner auf die Präsenz von geeignetem Verwaltungspersonal wie Gemeindevorsteher, -schreiber und -diener gelegt, da nach seinem Argument insbesondere die Befähigung eines Gemeindevorstehers "eine die beim Landmann des bayer. Waldes selten anzutreffende Geschicklichkeit erfordern".

Auch für Achslach musste der Entwurf abgeändert werden und so die Bildung einer großen Gemeinde aus den bisherigen Gemeinden Achslach, Lindenau, Kogl und Wolfertsried in die Tat umgesetzt werden. Dadurch wurde Achslach in die Lage versetzt, dass es sowohl mit dem Steuer-, Pfarr- und Schulsprengel als auch mit der neu gebildeten landgerichtlichen Ruralgemeinde übereinstimmte. Im Landgerichtsbereich hat es bei den Pfarrbezirken nur bei vier Gemeinden (Achslach, Drachselsried II, Krailing und Wettzell) und bei den Schulsprengeln bei sieben Gemeinden (Achslach, Böbrach, Drachselsried II, Gotteszell, Krailing, Prackenbach und Wettzell) Übereinstimmung gegeben.

Keine Übereinstimmung gibt es dagegen in den Studien der Historiker Dr. Rudolf Penzkofer ("Historischer Atlas von Bayern") und Alois Zimmermann ("Heimatgeschichte Achslach"). Während Penzkofer den im Juli 1818 verfassten und im September 1818 von der Regierung des Unterdonaukreises ohne Veränderung genehmigten "Entwurf der neuen 26 Gemeinden mit Achslach des Landgerichts Viechtach" aufführt, berichtet Zimmermann von einer Bestätigung des Achslacher Gemeindegebiets erst im Jahre 1834.

Seinen Ausführungen zufolge sollten Achslach und Gotteszell wegen der geringen Einwohnerzahl zusammen eine Gemeinde bilden. Wie den Archivalien des Staatsarchivs Landshut zu entnehmen war, hatten die Bewohner von Achslach unter der Regie des Ortsvorstehers Aigner bei der Regierung des Unterdonaukreises in Passau dagegen erfolgreich Beschwerde eingelegt.

Als die Gemeindegründung für Achslach Wirklichkeit geworden war, wurde als Verwaltungssitz das frühere "Amptshaus", in dem der Ortsvorsteher und zeitweise der Dorfrichter residierten, bestimmt. Dieses "Schergenhaus", wie es die Bewohner von Achslach verächtlich nannten, sollte sich laut Zimmermann in der Nähe des heutigen Gasthofs Holler befunden haben. Später befand sich die Gemeindeverwaltung im östlichen Trakt des Schulhauses und ab 1961 im Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus.

1983 schließlich wurde das neu erbaute Mehrzweckgebäude seiner Bestimmung übergeben, wo neben der Feuerwehr und dem Bauhof auch Teile der Gemeindeverwaltung eine neue Bleibe fanden. Seit 1978 ist Achslach Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Ruhmannsfelden.