Bekanntlich müssen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Kommunen kostendeckend geführt werden. Die Achslacher Bürgervertreter haben neben den Gebühren, die erneut drei Jahre, also bis zum 31. Dezember 2026, gelten, weitere Neuerungen beschlossen: neue Satzungen und neue Zinssätze zum Anlagekapital für beide Bereiche, neue Grundgebühren fürs Wasser.
Wie in den VG-Gemeinden Ruhmannsfelden und Zachenberg endet auch in Achslach am 31. Dezember 2023 der Dreijahreszeitraum für die Wasser- und Abwasserabgaben. Mit der notwendigen Vor- und Nachkalkulation für den nächsten Turnus hatte Achslach ebenfalls ein externes Büro beauftragt, das bereits für die Nachbarkommunen die Berechnungen ausgearbeitet hatte. Für die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH (Straubing) war deren Geschäftsführerin, Rechtsanwältin Anette Freitag, nach Achslach gekommen und erläuterte im Sitzungsraum des Feuerwehrgerätehauses den Ratsmitgliedern die Grundlagen für die anstehenden Entscheidungen.
Zur Ermittlung der künftigen Abgaben wurde erst der ablaufende Zeitraum unter die Lupe genommen. Die Jahresergebnisse (Betriebskosten minus Einnahmen) von 2021, 2022 und 2023 ergaben einmal einen Überschuss und zweimal ein Minus. Aus den drei Beträgen errechnete das Büro einen Mittelwert, der bei der Neukalkulation zu den Ansätzen für 2024, 2025 und 2026 addiert wurde.
Im Bereich Abwasserbeseitigung gab es folgende Jahresabschlüsse – für 2021: umzulegende Jahreskosten (Betriebsaufwendungen plus Abschreibung und Verzinsung) von 61319 Euro, tatsächliche Einnahmen von 70341 Euro, Überdeckung von 9022 Euro; – für 2022: Jahreskosten von 70579 Euro, Einnahmen von 64929 Euro, Unterdeckung von 5650 Euro; – für 2023: Jahreskosten von 80015 Euro, Einnahmen von 72725 Euro, Unterdeckung von 7290 Euro. Unterm Strich ergab sich ein durchschnittliches Minus von 1259 Euro pro Jahr, das bei der Neukalkulation den umzulegenden Jahresaufwendungen von 76333 Euro (2024), 75148 Euro (2025) und 77976 Euro (2026) draufgeschlagen wurde. Nach Abzug der zu erwartenden Einnahmen standen Abwassergebühren von 2,58 Euro/Kubikmeter und von 2,06 Euro/Kubikmeter (nur Schmutzwasser) zu Buche.
Gesamtbetrachtung macht Erhöhung unumgänglich
Wesentlich höhere Fehlbeträge kamen bei den Jahresbilanzen zur Wasserversorgung heraus. 2021 waren es 15933 Euro bei Jahreskosten von 128473 Euro und tatsächlichen Einnahmen von 112539 Euro. 2022 betrug das Minus nur 2619 Euro bei Jahreskosten von 116203 Euro und Einnahmen von 113583 Euro, aber 2023 explodierte die Unterdeckung auf 26934 Euro (Kosten 150169 Euro, Einnahmen 123235 Euro). Den diesjährigen Fehlbetrag, der hauptsächlich die Gebührenanhebung nach sich zieht, begründete Freitag mit wesentlich höheren Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt (darunter vermehrt aufgetretene Rohrbrüche) sowie der steigenden Abschreibung.
Der Berechnung des künftigen Wasserpreises wurde ein durchschnittlicher Fehlbetrag von 15421 Euro pro Jahr zugrunde gelegt. Die umzulegenden Jahresaufwendungen (Betriebskosten plus Unterdeckung und abzüglich der Grundgebühren von 3960 Euro): 159144 Euro für 2024, 158570 Euro für 2025 und 158606 Euro für 2026. Bei leicht ansteigenden Verbrauchsmengen von 32550, 32800 und 33100 Kubikmetern hat das Fachbüro einen durchschnittlichen Wasserpreis von 4,84 Euro/Kubikmeter ermittelt.
Neben der Festlegung der neuen Abgaben, die einstimmig erfolgte, hat der Gemeinderat eine Anpassung der Wasser-Grundgebühren vorgenommen. Wie viel die Abnehmer jährlich bezahlen müssen (12, 30, 48 oder 75 Euro), ergibt sich aus der Größe der Wasserzähler mit Dauer- oder Nenndurchfluss. Im Eiltempo ging es weiter mit der Änderung des Zinssatzes zur Abschreibung des Anlagekapitals. Die bisher angesetzten vier Prozent sind viel zu hoch, die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank weist für die letzten 20 Jahre einen Durchschnitt von 1,9 Prozent auf. Auf Vorschlag der Kommunalberaterin beschloss das Gremium zwei Prozent für den Kalkulationszeitraum.
Einige Zeit in Anspruch nahm schließlich die Erörterung von neuen Fassungen für die Satzung zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung und zur Wasserabgabesatzung. Vor allem aufgrund von mehreren geänderten Vorschriften zur Rechtsprechung, aber auch aus Aktualitätsgründen, hielt die Rechtsanwältin einen Neuerlass für unumgänglich. Fast alle Paragrafen und Abschnitte der beiden Satzungen hat das Kommunalberatungsbüro neu formuliert, geändert oder mit zusätzlichen Passagen versehen, wobei man sich laut Anette Freitag an den Mustersatzungen des Bayerischen Innenministeriums orientiert habe.
Die Achslacher Gemeinderäte äußerten keine größeren Bedenken zu den neuen Fassungen. Zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr, die wegen des hohen Niederschlagwasseranteils von fast 20 Prozent – der Ansatz liegt bei 12 Prozent – dringend empfohlen wurde, sicherte das Gremium eine „zeitnahe“ Erörterung der erforderlichen Erfassung von befestigten und überbauten Grundstücksflächen zu. Auf Nachfrage erklärte Rechtsanwältin Freitag, dass Regenwasser für die Toilettenspülung verwendet werden dürfe, wozu die Ratsmitglieder über Möglichkeiten zur Überprüfung diskutierten. Nicht mehr zum Nulltarif gibt es künftig das Bauwasser. Ab 1. Januar 2024 wird die beschlossene Gebühr von 4,84 Euro pro Kubikmeter erhoben, womit sich Gemeinderat Matthias Oischinger nicht so recht anfreunden konnte.
Zwischendurch waren die Investitionen zur Wasserversorgung aufs Tapet gekommen. Heuer ist mit der Erneuerung der Hauptleitung in der Kreisstraße begonnen worden, weitere Maßnahmen, vor allem in den Hochbehältern Lindenau und Achslach, stehen an. Zur Finanzierung der Eigenleistungen wurde bekräftigt, dass die Gebühren nicht ins Uferlose steigen dürfen und man deshalb um die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen nicht herumkommen werde.
Zahlen für neue Gebühren und Entwürfe von neuen Satzungen erläuterte Rechtsanwältin Anette Freitag (stehend). Ihre Ausführungen verfolgten Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner (l.), Protokollführer Rainer Aichinger (r.), 2. Bürgermeister Johann Gruber (vorne) und Gemeinderat Johann Helmbrecht. − Foto: Michael Kramhöller