Von Michael Kramhöller
Achslach. Beim Vorhaben, in einigen Kommunen die Abstufung von Orts- oder Gemeindeverbindungsstraßen mit aller Macht durchzudrücken, bekommt das Landratsamt Regen heftigen Gegenwind zu spüren. Gegen entsprechende Anordnungen haben sich zuletzt die Gemeinden Kollnburg und Zachenberg zur Wehr gesetzt, nun ist Achslach hinzugekommen. Der Gemeinderat verweigerte in der jüngsten Sitzung die Zustimmung zu drei geforderten Abstufungen. Die Gemeindeverbindungsstraße Vogelsangstraße sowie die Ortsstraßen Wolfertsried und Lindenau-Wolfertsried sollen ihre Klassifizierungen behalten.
Thema schon vor 20 Jahren auf dem Plan
Die Auseinandersetzung um die Widmung von Gemeinde- oder Ortsstraßen zieht sich in Achslach schon längere Zeit hin. Die Rechnungsprüfer des Landratsamtes hatten bereits in ihrem Bericht für die Rechnungsjahre 2004 bis 2013 angeführt, dass mehrere Straßenverbindungen – vor allem aufgrund veränderter Verkehrsbedeutung – ihren Einstufungsmerkmalen nicht mehr gerecht werden. Die Revisoren verdeutlichten: Falls die Voraussetzungen vorliegen, sei eine Umstufung verpflichtend – im Behördendeutsch „eine öffentlich-rechtliche Rechtspflicht“.
Nachdem die Gemeinde die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben hatte, wurde im nächsten überörtlichen Prüfungsbericht die Aufforderung zur Abstufung erneuert. Rückblickend erwähnte Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner eine Ortsbesichtigung im März 2017 mit einem Mitarbeiter der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der festgestellt habe, dass elf Verbindungen die Kriterien einer Orts- oder Gemeindeverbindungsstraße nicht mehr erfüllen würden.
Die leidige Angelegenheit sei anschließend dreimal im Gemeinderat erörtert worden, doch in allen Sitzungen (Februar 2018, Januar 2023, Mai 2023) habe das Gremium die Abstufungen abgelehnt, sagte die Rathauschefin. Die Straßenverkehrsbehörde in Regen habe angedroht, die Abstufungen zwangsweise vorzunehmen, dann aber festgestellt, dass alle elf betreffenden Straßen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens gewidmet wurden. Deshalb hätte die Abstufung per Änderungssatzung erfolgen müssen, was die Bürgervertreter im Mai ablehnten.
In den folgenden Zusammenkünften stand die Problematik erneut auf der Tagesordnung, ehe sich die Ratsmitglieder im September dazu durchrangen, acht der elf Verbindungen abzustufen. Doch das reichte dem Landratsamt nicht, im Zuge einer Verkehrsschau gab es nochmals eine Ortsbesichtigung. Als Vertreter der Gemeinde war 2. Bürgermeister Johann Gruber dabei, der dem Gremium berichtete, dass der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde „Null Kompromissbereitschaft“ gezeigt habe.
In der jüngsten Sitzung zeigte sich der Gemeinderat nicht bereit, die drei verbliebenen Straßen abzustufen. „Der Gemeinde wird immer öfter die Planungshoheit genommen“, monierte Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner, die ein Schreiben der Abteilung Kommunalaufsicht des Landratsamtes verlas. Deren Leiterin bemerkte, die Gemeinde würde Geld verschwenden, wenn sie die Straßen nicht abstufe, was den Ratsmitgliedern und der Rathauschefin sauer aufstieß. Im Gremium wurde daran erinnert, dass zu den im Rahmen der Flurbereinigung in den 1990er Jahren erfolgten Straßendeklarierungen den Anliegern von mehreren Behörden Versprechungen und Zugeständnisse gemacht wurden, da sie benötigte Grundstücksflächen kostenlos abgetreten hatten.
Bürgermeisterin drohen rechtliche Konsequenzen
Vor der Abstimmung informierte die Bürgermeisterin über mögliche Folgen einer Nichtabstufung. Sie habe sich bei einem Fachanwalt erkundigt und erfahren, dass die Gemeinde bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung schlechte Karten habe. Außerdem könne sie persönlich haftbar gemacht werden, weshalb Wittenzellner die drei Abstufungen befürwortete. Einmal war sie alleine, zweimal votierte auch 2. Bürgermeister Johann Gruber mit „Ja“.
Somit ändert sich nichts an dem im Herbst 2023 gefassten Beschluss. Die Vogelsangstraße in Richtung Tafertsried behält auf einer Länge von 1012 Metern ihren Status „Gemeindeverbindungsstraße“ und auch die Verbindungen Wolfertsried bis zum Anwesen Nirschl (Länge 150 Meter) und von Lindenau nach Wolfertsried (bis zum Anwesen Schlögl) mit einer Länge von 370 Metern bleiben Ortsstraßen. Nach Auffassung des Landratsamtes hätten alle zu „ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen“ abgestuft werden müssen.
Gaby Wittenzellner gab bekannt, dass heuer im Regionalbudget der ILE Donau-Wald keine Fördergelder für Kleinprojekte zur Verfügung stünden. Grund: Das „Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept“ (ILEK) müsse vom Amt für Ländliche Entwicklung überarbeitet werden, aber für 2025 könnten Vereine und Gruppierungen wieder eine Bewerbung einreichen.
In nichtöffentlicher Sitzung erörterte das Gremium mit Diplom-Ingenieur Hans Moosbauer vom Planungsbüro Kiendl & Moosbauer in Deggendorf eine Maßnahme, die die Gemeinde im Zuge der bevorstehenden Sanierung der Kreisstraße REG 14 in Angriff nehmen möchte. Auf knapp 700 Meter Ausbaustrecke werde der Bürgersteig entlang der mitten durchs Dorf führenden Straße erneuert, teilte Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner auf Nachfrage mit. Sie rechne damit, dass die Arbeiten spätestens im Juni begonnen werden. Im Vorjahr hatte die Gemeinde die Erneuerung der Wasserleitungen, die jetzt ausnahmslos auf öffentlichem Grund verlaufen, durchgeführt.