Eingangs informierte Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner das Gremium über ein Gespräch mit der Leiterin der Landratsamtsabteilung Kommunalaufsicht, „das sehr sachlich abgelaufen ist“. Die Rathauschefin sagte, sie habe zugesichert, die Angelegenheit nochmals im Gemeinderat vorzubringen, aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass die Chancen für eine Zustimmung sehr gering seien. In einem folgenden Schreiben wurde die Gemeinde aufgefordert, bei einer „letztmaligen Gelegenheit“ alle rechtswidrig gefassten Beschlüsse zu den Straßenabstufungen aufzuheben. Ansonsten werde das Landratsamt die Ersatzvornahme festlegen.
Die Gemeindechefin erläuterte in Kurzform die vier beanstandeten Entscheidungen des Gremiums. Im Januar 2023 hatte der Gemeinderat die Abstufung von insgesamt zwölf Straßenzügen erstmals abgelehnt. Da diese im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens in den 1990er-Jahren gewidmet wurden, habe die Straßenverkehrsbehörde eine Umbenennung per Satzung gefordert. Dem erforderlichen Erlass haben die Ratsmitglieder sowohl im Mai als auch im Juli vorigen Jahres die Zustimmung verweigert. Da Beratungen und Abstimmungen in nichtöffentlichen Sitzungen erfolgt waren, stellte das Landratsamt fest: „Die Beschlussfassungen sind zumindest formell rechtswidrig, wenn nicht gar nichtig!“
Nach weiteren kontroversen Diskussionen entschied der Gemeinderat dann im September 2023, neun der zwölf Straßen abzustufen: den Hochbergweg, jeweils zwei Ortsstraßen in Achslach und im Gemeindeteil Aign, jeweils eine in Kalteck, Schreindorf, Weghof und Wieden. Beim Hochbergweg, der bei Bachlehen von der Kreisstraße REG14 abzweigt, war jedoch in einem alten Straßenbestandsverzeichnis nur eine Länge von 170 Metern vermerkt. Tatsächlich sind es rund 400 Meter, weshalb die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes „eine Änderungssatzung zur Änderung der Satzung“ für notwendig erachtet. Diese formelle Anpassung wurde in der jüngsten Sitzung mit einer Gegenstimme genehmigt.
Chancen für Klageverfahren geprüft
Übriggeblieben sind zwei Ortsstraßen und eine Gemeindeverbindungsstraße, deren Status beibehalten werden sollen, was das Gremium in der Sitzung im März 2024 mit großer Mehrheit bekräftigte: die 150 Meter lange Ortsstraße Wolfertsried (bis Anwesen Nirschl), die 370 Meter lange Ortsstraße von Lindenau nach Wolfertsried (bis Anwesen Schlögl) und der 1012 Meter lange Gemeindeverbindungszug Vogelsangstraße. Der Abstufung zu „ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen“ erteilte der Gemeinderat ohne weitere Debatte eine erneute Abfuhr.
Bei allen Abstimmungen votierte nur die Bürgermeisterin mit „Ja“. Zu möglichen Konsequenzen bei einer Nichtabstufung hatte sich Wittenzellner schon im März bei einem Fachanwalt erkundigt, der ihr mitteilte, dass die Rathauschefin eventuell auch persönlich haftbar gemacht werden kann. Der Gemeinderat will jetzt die Begründung zur Ersatzvornahme des Landratsamtes abwarten. Danach sollen die rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet und die Chancen für ein eventuelles Klageverfahren geprüft werden.
Zur kommunalen Wärmeplanung hatte die VG Ruhmannsfelden für ihre vier Mitgliedsgemeinden im Herbst vorigen Jahres einen Maßnahmen- und Förderantrag eingereicht. Allerdings hat der Bund erst jetzt die Rahmenbedingungen geschaffen und nun müssen die Bundesländer die jeweiligen gesetzlichen Festlegungen erlassen. Wegen der vielen Unklarheiten hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Ruhmannsfelden in ihrer jüngsten Sitzung die Ausführung der kommunalen Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Ähnlich argumentierte der Gemeinderat Achslach und stimmte der damit verbundenen Auflösung des Zuwendungsbescheides ebenfalls zu.
Genehmigt wurde das Baugesuch von Erwin Krieger, der den Weiher auf seinem Grundstück in Frath vor dem Fischotter schützen möchte. Deshalb soll rund um den Teich ein 1,30 Meter hoher Stabgitterzaun errichtet werden.
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat die Mitgliedsgemeinden der ILE Donau-Wald über die Neuregelung der Regionalbudgets unterrichtet. Die Einzelheiten erläuterte Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner. Künftig stehe der ILE Donau-Wald nur mehr ein jährlicher Gesamtbetrag von 75000 Euro für die Bezuschussung verschiedener Kleinprojekte zur Verfügung. Wegen des Anstiegs des Förderbedarfs und des zu erwartenden Rückgangs der Haushaltsmittel habe das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus nunmehr neue Fördersätze festgelegt.
Im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat die Ersatzbeschaffung von Schutzanzügen für die Freiwillige Feuerwehr Achslach beschlossen. Nachdem das bisherige Modell „Bayern 2000“ für eine Brandbekämpfung in Innenbereichen nicht mehr zulässig ist, war aus Sicherheitsgründen eine Neuausstattung mit 20 Schutzanzügen (acht für Atemschutz und zwölf für Technische Hilfeleistung) erforderlich. Die Bürgermeisterin berichtete, der Auftrag sei an den wirtschaftlichsten Bieter, Feuerschutz Sturm aus Regen, zum Angebotspreis von 19135 Euro brutto vergeben worden.