Eine längere Debatte entfachte der Antrag auf Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges zur Erschließung eines abgelegenen Anwesens in Frath. Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner erläuterte, der Weg sei schon im Jahre 1994 im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein Thema gewesen. Die Direktion für Ländliche Entwicklung habe eine Widmung zum „nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg“ angeregt, was aber bislang nicht umgesetzt wurde.
Der Weg im derzeitigen Zustand könne nur von Geländefahrzeugen oder Traktoren befahren werden, so die Gemeinderäte und Anlieger. Schwierig sei die Ableitung des Oberflächenwassers, da die Gräben immer wieder aus- oder zugeschwemmt werden, so dass Schotter und Steine in angrenzenden Wald- oder Wiesengrundstücken landen. Hinzu komme ein steiles Teilstück in einer Hohlgasse, wo keine Ausbaumaßnahmen möglich seien.
Zu den Grundvoraussetzungen für die Widmung verwies der Protokollführer Matthias Rechenmacher vom Bauamt der VG Ruhmannsfelden darauf, dass bei einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg die Baulast nicht der Gemeinde obliege, sondern den Beteiligten, deren Grundstücke durch den Weg bewirtschaftet werden können. Bei Kosten für Instandsetzung oder Ausbau müssten die Anlieger herangezogen werden.
Die Zufahrt zum Anwesen der Antragstellerin sei über die Forststraße aus Richtung Lindenau die „wesentlich bessere Lösung“, hieß es. Dafür müsste ein Fahrtrecht gewährt werden. Der Gemeinderat empfahl ihr, mit den Anliegern zu sprechen. Die Entscheidung zur Widmung wurde vertagt.
Wesentlich schneller voran ging die zweite Wege-Widmung. Die Verbindung von Lindenau nach Wolfertsried zählt zu den Gemeindestraßen, die das Landratsamt zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft hat. Jetzt beschloss der Gemeinderat eine Erweiterung. Das 65 Meter lange Stück bis zum Anwesen Schlögl gehört der Gemeinde und wird den Status „ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg“ erhalten.
Keine Bedenken äußerten die Ratsmitglieder zum Vorbescheid von Otto Schwankl, der in Kalteck ein neues Wohnhaus mit Garage errichten und das bestehende Gebäude für den Einbau einer Hackschnitzelheizung sowie für landwirtschaftliche Zwecke nutzen möchte. Ob die Voraussetzungen für eine Privilegierung vorliegen, müsse nun das Landratsamt prüfen, hieß es.
Ein „Ja“ gab es zu den Anträgen der Firma Penzkofer Bau in Regen, die für zwei Vorhaben beim ehemaligen Berghotel Kalteck um die Verlängerung der Baugenehmigungen ersuchte. Der Vorbesitzer hatte den Umbau und die Sanierung der Gastronomie mit Neubau eines Mitarbeiter- und Betriebsleitergebäudes sowie die Errichtung von drei Chalets mit Teich ins Auge gefasst. Für beide Pläne wurde der Verlängerung um zwei Jahre zugestimmt. „Wir werden jetzt nachfragen, wie und wann es in Kalteck weitergehen soll“, kündigte die Bürgermeisterin an.